Donnerstag , 25 April 2024

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WhatsApp auf dem Computer installieren
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Kein rechtsfreier Raum: Beleidigungen bei WhatsApp sind strafbar

Kein rechtsfreier Raum: Beleidigungen bei WhatsApp sind strafbar – Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp gehört mit 800 Million aktiven Nutzern Nutzern (Stand: April 2015) zu den beliebtesten Programmen auf der Welt. Ohne Zeitverzögerung können Nutzer Textnachrichten, Bilder und Videos kostenlos verschicken. Die Voraussetzung besteht darin, dass ein Internetzugang genutzt werden kann. Dank der stetigen technischen Entwicklung besitzt ein Großteil der Bevölkerung ein Smartphone mit Internetzugang. Hierbei rücken rechtliche Fragen immer mehr in de Fokus. Viel der neuen Gesetze beziehen sich daher auf das Recht im Internet. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. Dezember zeigt, dass auch WhatsApp keine rechtsfreie Zone ist.

In der Schule nutzen bereits viele Klassen einen Gruppenchat. Dieser ermöglicht den Mitgliedern – beispielsweise den Schülern –  einen Austausch von Informationen.  Ein 14-jähriger Schüler nutzte die Gelegenheit und lästerte in einem Gruppenchat über die Rektorin. Dabei verwendete der Schüler obszöne Äußerungen.

Der Schüler wurde daraufhin für 15 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Die Eltern des Schülers beantragten bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart den Beschluss auszusetzen. Das Gericht sah jedoch die Schule im Recht.

Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass das Persönlichkeitsrecht der Rektorin verletzt worden sei. Zudem wurde der Schulfrieden stark gestört. Nach der Prüfung der Klassenbücher sei ein wiederholtes Fehlerverhalten des Schülers zu erkennen. Unter anderem fiel der Schüler durch „Angrinsen der Lehrkräfte“, „permanente Provokation“ und „Nichterscheinen zum Nachsitzen“ und vielen weiteren Unarten mehrfach auf. Gegenüber anderen Schülern sprach der 14-jährige abwertend und beleidigend über die Rektorin.

Die Äußerungen liegen in Form von Screenshots vor. Passend zu den Äußerungen und den diversen Fehlverhalten geht das Gericht davon aus, dass der Schüler die Nachrichten selbst verfasst hat.

Die Schule drohte dem Schüler einen permanenten Schulausschluss an. Diesem stimmte der Richter zu, da es angesichts des Fehlverhaltens recht- und auch verhältnismäßig sei.

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