Samstag , 20 April 2024

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Facebook Instant Articles
Bei Facebook können die Nutzer ab sofort auch "Instant Articles" abrufen. Spiegel und BILD nehmen in Deutschland daran teil.

100.000 Euro Ordnungsgeld für Facebook

Facebook Instant Articles
Bei Facebook können die Nutzer ab sofort auch „Instant Articles“ abrufen. Spiegel und BILD nehmen in Deutschland daran teil.

100.000 Euro Ordnungsgeld für Facebook – Bereits vor einigen Monaten verklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband Facebook, da die Geschäftsbedingungen des Konzerns nicht ordnungsgemäß seien. Daraufhin verurteilte das Kammergericht Berlin Facebook. Obwohl das Urteil rechtskräftige war, änderte der Konzern die umstrittene Klausel nicht ausreichend. Daher beantragte der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Ordnungsgeld zu verhängen. Das Landgericht Berlin beschloss, dass Facebook 100.000 Euro in Staatskasse zu zahlen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 16 O 551/10).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vertritt die Interessen der Verbraucher. Unter anderem setzt sich der Verband das Ziel, Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.  Zudem leistet der vzbv rechtlichen Beistand.

Im aktuellen Fall hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Facebook vorgeworfen, Verbraucherrechte zu verletzen. Der Verstoß sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Mit diesen wird Facebook die weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte gewährt. Dadurch kann der Konzern das geistige Eigentum seiner Nutzer verwerten. In diesem Zusammenhang sind sowohl hochgeladene Fotos als auch Videos zu nennen.

„Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen“, teilte vzbv-Vorstand Klaus Müller mit. „Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.“

Das Landgericht begründete das Ordnungsgeld damit, dass die Klausel eine sehr große Anzahl von Nutzern betreffe und deren Rechte erheblich einschränke. Eine Facebook-Sprecherin erklärte, dass der Konzern der ersten Anordnung nachgekommen sei. Nach Meinung des Gerichts habe sich Facebook zu lange Zeit gelassen. Die Sprecherin berichtet, dass der Konzern das Bußgeld bezahlen wird.

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