Donnerstag , 28 März 2024

Das digitale Magazin für Deutschland

Datenschutzabkommen zwischen der USA und der EU kurz vor dem Abschluss

Datenschutzabkommen zwischen der USA und der EU kurz vor dem Abschluss  – Bereits seit 2010 wird kräftig diskutiert und verhandelt. Rund 4 Jahre später ist es amtlich. Die Vereinigten Staaten und Europäische Union haben sich auf ein Datenabkommen geeinigt. Lediglich der Kongress in den USA muss das Abkommen billigen, bevor es in Kraft tritt. In der Europäischen Union wird das Abkommen von den Staaten und vom Parlament akzeptiert. Dank des NSA-Spähskandals hatte sich die Entscheidung jahrelang verzögert.

In der heutigen Zeit sind digitale Daten äußerst nützlich und können den Kampf gegen den Terrorismus unterstützen. Damit die Grundrechte der Bürger weiterhin gewahrt bleiben, ist ein Abkommen über den Datenschutz unumgänglich. Ab sofort erhalten EU-Bürger ein Klagerecht in den Vereinigten Staaten. Dieses kann genutzt werden, falls persönliche Daten missbraucht werden. Beispielsweise dürfen die persönlichen Daten nicht an Drittstaaten weitergegeben werden. Des Weiteren ist eine unnötig lange Speicherung der Daten unzulässig.

UPDATE: Mittlerweile werden die Daten über das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) abgefragt. Damit geht die Einreise weiterhin schnell. Mehr dazu unter estas.de.

Auslöser der Verhandlungen war der Zustand, dass EU-Bürger kein Recht beim Missbrauch ihrer Daten in den USA hatten. Damals erzwungen die Vereinigten Staaten eine Verhandlung zum Austausch von Bankdaten (SWIFT) und zur Übertragung von Daten von Flugpassagieren (PNR). Insbesondere beim PNR-Abkommen wurde deutlich, dass die abgegebenen Garantien für EU-Bürger nicht hilfreich waren. Diese wurden keine Möglichkeit geben, ihre Rechte vor den US-Gerichten durchsetzen.

Die zuständige Justizkommissarin Věra Jourová teilte mit, dass jeder Austausch von persönlichen Daten, soweit es Straftaten, Namen oder Adressen betrifft, strikten Datenschutzregeln unterworfen sein muss. Die Vereinigten Staaten setzen zudem ihren jahrelangen Wunsch durch, welcher die Übertragung von Flugpassagierdaten ermöglicht. Die Justizkommissarin sieht in diesem Abkommen „einen wichtigen Schritt“, um „das Vertrauen in den Austausch von Daten zwischen der EU und den USA wiederherzustellen“.

Experten vermuten, dass die Vereinigten Staaten Gefahrenklassen bei Passagieren anlegen könnten. Außerdem wird befürchtet, dass EU-Staaten massenhaft Daten an die USA senden, auch über Personen, welche ein unverdächtiges Verhalten vorweisen. Diverse Diskussionen sind in zahlreichen Foren ausgebrochen. Viele EU-Bürger sind besorgt, da das Ausmaß des Abkommens nicht vorhersehbar ist. Exemplarisch werden oftmals folgende Argumente genannt:

Das sogenannte „Datenschutzabkommen“ ist unter anderem dazu notwendig damit alle Europäischen Fluggastdaten und Bankverbindungen in die USA übermittelt werden dürfen. Das Klagerecht beschränkt sich darauf dass die USA diese Daten öffentlich machen würden. Die EU-Kommission feiert es als Sieg für den Datenschutz? Das ist doch kein „Datenschutzabkommen“ sondern ein weiterer Schritt in Richtung totale Überwachung.

Wie sich das Abkommen in der Realität auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Schritt wird mit einer Einigung zur Änderung des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens erwartet. Mit diesen ist es den US-Unternehmen erlaubt, unter Datenschutzauflagen, personenbezogene Daten wie den Geburtsort, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse von EU-Bürgern in die USA zu übermitteln. Die Europäische Union hat hierbei jedoch bedenken. dabei wird befürchtet, dass die US-Sicherheitsbehörden diese Daten abfangen könnte.

Weiterlesen!

Kundenzahlen und Simkarten 2023: Telekom deutlich vorn

Die Kundenzahlen im Mobilfunk für 2023 sprechen eine deutliche Sprache. Die Telekom kann mit großem …