Donnerstag , 28 März 2024

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Schock für die Gema - Prozess gegen YouTube verloren
Schock für die Gema - Prozess gegen YouTube verloren (© Paul Hill - Fotolia.com)

Schock für die Gema: Prozess gegen YouTube verloren

Seit Jahren streiten GEMA und YouTube hinsichtlich der Finanzierung von hochgeladenen Musikvideos. Die Gema verlangt ein Entgelt um die Rechte der Künstler sichern zu können. Nun erfolgte durch das Landgericht München ein Urteil, dass der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte nicht schmecken dürfte. Die Klage der Gema wurde abgewiesen. Eine Begründung für das Urteil steht allerdings noch aus.

Die Verwertungsgesellschaft verlangte in ihrer Klage einen Betrag von 0,375 Cent für jeden Aufruf eines bestimmten Musikvideos. Exemplarisch hat die Gema anhand von 1.000 ausgewählten Titeln einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro errechnet.

Berufung gegen das Urteil ist möglich

Die Gema vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textern, Künstlern und Musikverlegern. Daher gilt es auch als wahrscheinlich, dass die Gema gegen das Urteil von Landgericht München in Berufung gehen wird. Aktuell wird die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte die Begründung für das Urteil abwarten und ihr weiteres Vorgehen abstimmen.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Gespräche zwischen der Gema und YouTube. Beide Gesellschaften gaben sich gegenseitig die Schuld. Bislang konnte keine Einigung erzielt werden. Nebst der Entscheidung des Landgerichts München wird am Mittwoch auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamburg erwartet.

Nach einer endgültigen Einigung sieht das bisher nicht aus. Mit einer möglichen Berufung wird das Thema wahrscheinlich noch einige Monate, wenn nicht sogar Jahre, weitergehen. Aufgrund der fehlenden Einigung sind viele Musik-Videos für Internetnutzer aus Deutschland nicht verfügbar.

Quelle: Focus

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