Montag , 29 April 2024

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5G Symbolbild

Frequenzspektrum für 5G-Mobilfunk soll weiter harmonisiert werden

Die Europäische Kommission stellt sicher, dass die EU-Frequenzpolitik der wachsenden Nachfrage nach Breitband und innovativen digitalen Anwendungen gerecht wird. Dafür hat sie am Montag Durchführungsbeschlüsse erlassen, durch die 900-MHz- und 1800-MHz-Bänder auch für 5G-Anwendungen nutzbar gemacht werden. Dies wird eine bessere Konnektivität für wichtige Anwendungen in den Bereichen Gesundheitsüberwachung, Diagnose und Pflege, intelligente Häuser und optimierter Energieverbrauch sowie vernetzte und automatisierte Mobilität für sicherere und effizientere Verkehrssysteme ermöglichen.

Neben den harmonisierten „Pionierbändern“ für 5G hat die Gruppe für Frequenzpolitik festgestellt, dass die bereits für 2G, 3G und 4G harmonisierten Frequenzbänder auch für 5G nutzbar sein müssen. Dem 5G-Aktionsplan zufolge sollen 5G-Netze bis 2025 alle städtischen Gebiete und wichtigen Verkehrswege abdecken.

Die Kommission hat auch Durchführungsbeschlüsse angenommen, um die technischen Bedingungen für die Frequenznutzung für Geräte mit geringer Reichweite und WLAN zu verbessern. Eine fortschrittliche und verbesserte Konnektivität ist eines der Hauptziele der von der Kommission vorgeschlagenen digitalen Dekade 2030, wonach bis 2030 alle besiedelten Gebiete mit 5G-Netzen abgedeckt und alle EU-Haushalte Zugang zu Gigabit-Verbindungen haben sollen. Aufgerüstete, schnelle und zuverlässige Netze werden das Sprungbrett für die rechtzeitige digitale Transformation sein und bessere Dienste und Produkte in ganz Europa ermöglichen.

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