Donnerstag , 28 März 2024

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Neue AGB - Verbraucherschützer mahnen Facebook ab
Neue AGB - Verbraucherschützer mahnen Facebook ab (© Sondem - Fotolia.com)

Neue AGB: Verbraucherschützer mahnen Facebook ab

Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) wie auch die Datenschutzrichtlinien von Facebook sollen nach Auffassung des Bundesverband für Verbraucherzentralen (kurz: VZBV) gegen deutsches Recht verstoßen.

Die neuen Facebook Richtlinien sind am 30. Januar 2015 in Kraft getreten, 19 Klauseln werden seitens des Bundesverbands für Verbraucherzentralen angemahnt. Laut VZBV-Juristin Carola Elbrecht wird eine „Unterlassungserklärung von Facebook“ eingefordert. Aus Erfahrungen in der Vergangenheit gehe man allerdings davon aus, dass Facebook auf die entsprechende Erklärung verzichten wird und in dem Zuge ein Rechtstreit in Betracht gezogen wird.

Primär kritisiert der Bundesverband für Verbraucherzentralen die Auswertung von personenbezogenen Daten zur Verknüpfung mit Werbung. In mehreren Klauseln zur Datenverwendung sei nicht ausreichend ersichtlich, in welchen Maß Facebook die Daten nutzen darf bzw. tatsächlich nutzt. Die Verbraucherzentralen fordern mehr Transparenz.

Darf Facebook die Nutzer-Daten verkaufen?

Nach Angaben des Bundesverbands für Verbraucherzentralen erlaubt das deutsche Recht die Verwertung von persönlichen Daten nur, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat. Nach Ansicht der Juristin Carola Elbrecht besitzt Facebook mit den neuen AGBs eine Rechtsgrundlage für den Austausch von Daten.

Weiterhin werfen die Verbraucherschützer dem sozialen Netzwerk Facebook vor, dass eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. Durch Aussagen wie „Facebook ist und bleibt kostenlos“ wird ein falsches Bild geschaffen. Denn die Kunden bzw. Nutzer zahlen für den Dienst an sich kein Geld. Allerdings schaltet das Unternehmen Facebook anhand eines eigenen Algorithmus mit entsprechenden Werbepartnern personalisierte Werbung die anhand der Interessen und Hobbys der Nutzer ausgegeben werden.

Zusätzlich sollte der Internetnutzer wissen, dass die persönlichen Daten bares Geld sind und mit den Geschäftsbedingungen die seit dem 30. Januar Gültigkeit besitzen, könne durch den Vertrieb von Daten ein zusätzliches Geschäftsmodell, möglicherweise zu Lasten der Kunden, fester Bestandteil des Unternehmens Facebook werden.

Facebook weist die Vorwürfe zurück!

Erfahren der Vergangenheit zeigen, dass Facebook Vorwürfe von Datenschützern gerne zurückweist, nicht anders ist es auch in diesem Fall. Nach eigener Auffassung ist Facebook davon überzeugt, dass das Update der Nutzerregelungen den aktuell geltenden Gesetzen entspricht.

Weiter heißt es laut Facebook, man sei Grundsätzlich von der Einschätzung des Bundesverbands für Verbraucherzentralen überrascht. Denn die VZBV würde sich auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussieren, die bereits seit zehn Jahren auf Facebook und anderen Diensten verwendet werden.

Fazit zu Verbraucherschützer mahnen Facebook ab

Nach unserer Auffassung versucht die VZBV die Geschäftsbedingungen bzw. Nutzerregeln für Endkunden deutlich transparenter zu gestalten. Es wird Facebook vorgeworfen, dass zu wenige Informationen über den Verbleib von personenbezogenen Daten preisgegeben werden.

Die neuen Regeln sind am 30. Januar 2015 aktiv geworden und werden seit dem durch  den Verbraucherschutz überprüft. Die Vergangenheit zeigt, Facebook ist der Überzeugung, dass die Änderungen in Ordnung sind und hat diese mit der irischen Datenschutzbehörde gemeinsam erarbeitet. Daher könnte es durchaus wahrscheinlich sein, dass es auf einen neuen Rechtstreit zwischen der Verbraucherzentralen und Facebook hinauslaufen wird.

Quelle: Spiegel und Heise

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