Das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes steht vor der Tür. Nach der letzten Änderung am 27.Juli 2016 wurde schnell klar, dass Betreiber von WLAN-Netzen noch immer nicht die eigentlich geplante Rechtsicherheit genießen konnten. Mit dem Urteil McFadden wurde im September immerhin die Geldmaschine der Abmahnindustrie ausgebremst. Gleichzeitig wurde es aber auch möglich, Anbieter zur Nutzung eines Passwortschutzes zu zwingen. …
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