Donnerstag , 15 Januar 2026

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Bundesverband E-Commerce kritisiert Urteil zum Digital Services Act

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Online-Marktplätze wie Amazon oder andere große Handelsplattformen als „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) im Sinne des Digital Services Act (DSA) einzustufen sind. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) kritisiert diese Entscheidung scharf und sieht darin eine Gleichsetzung von Online-Shopping mit den Risiken sozialer Netzwerke.

 


 

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Der Digital Services Act (DSA) ist ein europäisches Gesetzespaket, das seit Februar 2024 schrittweise in Kraft tritt und die Verantwortung großer Online-Plattformen für Inhalte und Nutzerinteraktionen regelt. Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU gelten als „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) und unterliegen besonders strengen Pflichten. Dazu gehören unter anderem:

  • Transparenzpflichten bei Empfehlungsalgorithmen
  • Melde- und Berichtspflichten über illegale Inhalte
  • Risikobewertungen zu Desinformation, Hassrede und anderen gesellschaftlichen Gefahren
  • Unabhängige Audits zur Einhaltung der Vorschriften

Das EuG hat am 19. November 2025 die Klage von Amazon gegen die Einstufung als VLOP abgewiesen und damit die Position der EU-Kommission bestätigt. Damit gilt: Auch große Online-Marktplätze fallen unter die strengsten Regeln des DSA, obwohl sie primär Handelsplattformen sind und nicht soziale Netzwerke.

Kritik des bevh

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hatte im Verfahren Bedenken geäußert, dass die Einstufung von Online-Marktplätzen als VLOPs die Realität des E-Commerce verkenne. Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer erklärte nach dem Urteil:

„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.“ bevh.org

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Gleichbehandlung von Handelsplattformen und sozialen Netzwerken. Während Social Media erhebliche Risiken für die Verbreitung von Desinformation oder extremistischer Inhalte birgt, sehen Händlerverbände Online-Marktplätze primär als neutrale Infrastruktur für den Warenverkauf.

Bedeutung für den Online-Handel

Mit der Entscheidung des EuG müssen große Marktplätze wie Amazon, Zalando oder eBay künftig dieselben Pflichten erfüllen wie soziale Netzwerke. Das bedeutet:

  • Erhöhte Compliance-Kosten für Händler und Plattformbetreiber
  • Mehr Bürokratie durch verpflichtende Risikoberichte und Audits
  • Potenzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber stationären Händlern, die nicht denselben Regeln unterliegen

Der bevh warnt vor einer Überregulierung, die den Online-Handel im Vergleich zum stationären Handel benachteiligen könnte. Händler befürchten, dass zusätzliche Pflichten die Kosten erhöhen und kleinere Anbieter vom Markt verdrängen.

Das Urteil des EuG zum Digital Services Act markiert einen Wendepunkt für den europäischen Online-Handel. Mit der Einstufung großer Marktplätze als VLOPs wird der E-Commerce rechtlich auf eine Stufe mit sozialen Netzwerken gestellt. Während die EU-Kommission damit die Verantwortung großer Plattformen stärken will, kritisieren Branchenverbände wie der bevh eine unsachgemäße Gleichsetzung von Handels- und Kommunikationsplattformen. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die neuen Regeln tatsächlich zu mehr Sicherheit und Transparenz führen – oder ob sie den Wettbewerb im Online-Handel nachhaltig belasten.

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One comment

  1. Der Artikel wirft ein deutliches Schlaglicht auf eine Entscheidung, die den europäischen Online-Handel über Jahre prägen dürfte. Die Einstufung großer Marktplätze als sehr große Online-Plattformen sorgt für viel Bewegung, denn sie verknüpft zwei digitale Welten, die auf den ersten Blick nur wenig miteinander zu tun haben. Während soziale Netzwerke von Beginn an Orte des Austauschs sind und damit zwangsläufig Risiken für Desinformation oder Hass bergen, verstehen sich Handelsplattformen in erster Linie als digitale Marktplätze. Dass nun beide unter dieselbe Rechtskategorie fallen, ist für viele Beteiligte schwer einzuschätzen.

    Die positiven Argumente liegen klar auf der Hand. Die EU verfolgt das Ziel, große Plattformen transparenter und verantwortlicher zu machen. Viele Nutzerinnen und Nutzer handeln täglich auf Marktplätzen wie Amazon oder Zalando, und auch dort gibt es Bereiche, die eine klarere Kontrolle gebrauchen können. Produktbewertungen, externe Händler und Werbeeinblendungen beeinflussen Millionen Kaufentscheidungen. Transparente Algorithmen und überprüfbare Risiken können hier durchaus für mehr Vertrauen sorgen. Zudem signalisiert die Entscheidung, dass große digitale Akteure generell einer höheren Verantwortung unterliegen sollen, unabhängig davon, ob sie soziale Medien oder Handel betreiben.

    Auf der anderen Seite steht die nachvollziehbare Kritik des Branchenverbands. Die Befürchtung, dass Handelsplattformen dieselben Lasten tragen müssen wie soziale Netzwerke, ist nicht unbegründet. Es ist ein Unterschied, ob eine Plattform gefährliche Inhalte moderieren muss oder ob sie in erster Linie Waren anbietet und die Abwicklung erleichtert. Mehr Bürokratie und steigende Kosten treffen nicht nur globale Player, sondern auch Händler, die auf deren Infrastruktur angewiesen sind. Gerade kleinere Anbieter könnten Schwierigkeiten bekommen, wenn die Anforderungen weiter steigen. Auch die Frage, ob der stationäre Handel dadurch einen Vorteil erhält, wird man aufmerksam beobachten müssen.

    Insgesamt zeigt das Urteil, wie schwierig es ist, moderne digitale Geschäftsmodelle einheitlich zu regulieren. Es gibt gute Gründe für mehr Transparenz und ebenso gute Gründe, unterschiedliche Plattformtypen differenziert zu behandeln. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die Umsetzung des Gesetzes mit Augenmaß erfolgt und sowohl Verbraucher als auch Händler von klareren Strukturen profitieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Lauterbach