Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Online-Marktplätze wie Amazon oder andere große Handelsplattformen als „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) im Sinne des Digital Services Act (DSA) einzustufen sind. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) kritisiert diese Entscheidung scharf und sieht darin eine Gleichsetzung von Online-Shopping mit den Risiken sozialer Netzwerke.
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Der Digital Services Act (DSA) ist ein europäisches Gesetzespaket, das seit Februar 2024 schrittweise in Kraft tritt und die Verantwortung großer Online-Plattformen für Inhalte und Nutzerinteraktionen regelt. Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU gelten als „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) und unterliegen besonders strengen Pflichten. Dazu gehören unter anderem:
- Transparenzpflichten bei Empfehlungsalgorithmen
- Melde- und Berichtspflichten über illegale Inhalte
- Risikobewertungen zu Desinformation, Hassrede und anderen gesellschaftlichen Gefahren
- Unabhängige Audits zur Einhaltung der Vorschriften
Das EuG hat am 19. November 2025 die Klage von Amazon gegen die Einstufung als VLOP abgewiesen und damit die Position der EU-Kommission bestätigt. Damit gilt: Auch große Online-Marktplätze fallen unter die strengsten Regeln des DSA, obwohl sie primär Handelsplattformen sind und nicht soziale Netzwerke.
Kritik des bevh
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hatte im Verfahren Bedenken geäußert, dass die Einstufung von Online-Marktplätzen als VLOPs die Realität des E-Commerce verkenne. Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer erklärte nach dem Urteil:
„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.“ bevh.org
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Gleichbehandlung von Handelsplattformen und sozialen Netzwerken. Während Social Media erhebliche Risiken für die Verbreitung von Desinformation oder extremistischer Inhalte birgt, sehen Händlerverbände Online-Marktplätze primär als neutrale Infrastruktur für den Warenverkauf.
Bedeutung für den Online-Handel
Mit der Entscheidung des EuG müssen große Marktplätze wie Amazon, Zalando oder eBay künftig dieselben Pflichten erfüllen wie soziale Netzwerke. Das bedeutet:
- Erhöhte Compliance-Kosten für Händler und Plattformbetreiber
- Mehr Bürokratie durch verpflichtende Risikoberichte und Audits
- Potenzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber stationären Händlern, die nicht denselben Regeln unterliegen
Der bevh warnt vor einer Überregulierung, die den Online-Handel im Vergleich zum stationären Handel benachteiligen könnte. Händler befürchten, dass zusätzliche Pflichten die Kosten erhöhen und kleinere Anbieter vom Markt verdrängen.
Das Urteil des EuG zum Digital Services Act markiert einen Wendepunkt für den europäischen Online-Handel. Mit der Einstufung großer Marktplätze als VLOPs wird der E-Commerce rechtlich auf eine Stufe mit sozialen Netzwerken gestellt. Während die EU-Kommission damit die Verantwortung großer Plattformen stärken will, kritisieren Branchenverbände wie der bevh eine unsachgemäße Gleichsetzung von Handels- und Kommunikationsplattformen. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die neuen Regeln tatsächlich zu mehr Sicherheit und Transparenz führen – oder ob sie den Wettbewerb im Online-Handel nachhaltig belasten.
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