Donnerstag , 28 März 2024

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Redtube Abmahnungen

RedTube: Bundesjustizministerium meint Porno-Streaming ist unbedenklich

Das Bundesjustizministerium hat sich in den Fall der Abmahnwelle gegenüber Internetnutzer des Porno-Streaming Portals RedTube eingeschaltet und hält nach eigenen Angaben des reine Betrachten von Videomaterial bzw. das reine Videostreaming nicht für eine Urheberrechtsverletzung.

Der Fall RedTube hat im vergangenen Jahr für einiges an Aufsehen gesorgt, als plötzlich eine Reihe von Internetnutzer eine Abmahnung aufgrund des Streamings von pornografischen Videomaterial erhielten.

Wie Spiegel Online berichtet, wiederspreche die Bundesregierung die allgemeine Rechtsauffassung von Rechtsanwälten, die in den vergangenen Wochen Nutzer von Porno-Streaming abgemahnt hatten.

Online-Streaming: Legal oder illegal?

Das Urteil welches am Ende dieser Abmahnwelle verkündet werden wird, dürfte wahrscheinlich ein relativ bedeutsames Urteil werden. Denn auch andere Portale die Online-Streaming anbieten dürfte das Urteil interessieren. Aktuell scheint der Fall eher undurchsichtig.

Von der Abmahnwelle sind in Deutschland eine Vielzahl an Internetnutzern betroffen – die Anzahl geht in die Zehntausende.  Die Abmahnung erhielten betroffene Nutzer, weil angeblich urheberrechtlich geschütztes Videomaterial auf dem amerikanischen Streaming Portal RedTube abgerufen hatten. In der Abmahnung wurden Nutzer dazu aufgefordert eine Entschädigung von 250 Euro zu entrichten und zeitgleich eine Erklärung abzugeben, wonach der Abgemahnte dem Rechteinhaber versichert, dass sich dieser Fall nicht wiederholen wird.

Bislang bezweifeln viele Juristen, das Streaming gegen das Urheberrecht verstoßen würde, weil das Streaming nur eine temporäre Kopie beim Nutzer anlegt.

Das Ende vom Lied

Die Gerichte werden klären müssen, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt und somit die Rechte von Urheber wie auch Leistungsschutzberechtigten verletzt. Diese Frage müsste laut Spiegel Online vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

Quelle: Spiegel Online

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