Freitag , 26 April 2024

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US-Gericht - Microsoft muss Ermittlern Daten aus Europa bereitstellen
US-Gericht - Microsoft muss Ermittlern Daten aus Europa bereitstellen

US-Gericht: Microsoft muss Ermittlern Daten aus Europa bereitstellen

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass der Softwarekonzern Microsoft im Ausland gespeicherte Nutzerdaten herausgeben muss, sofern ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Es gilt allerdings als sicher, dass Microsoft diesen Entscheid anfechten wird. Die Beschwerde von Microsoft wurde somit in erster Instanz abgewiesen, das Urteil gilt allerdings noch nicht als rechtskräftig.

Nach Auflassung eines US-Bundesgerichts in New York seien Unternehmen, wie Microsoft, dazu verpflichtet, personalisierte Nutzerdaten die im Ausland, sprich auch im europäischen Raum, gespeichert werden, bei Vorlage eines Durchsuchungsbeschluss herauszugeben. Im konkreten Fall hat Richterin Loretta Preska eine Beschwerde von Microsoft gegen einen Durchsuchungsbeschluss der US-Justizbehörden, die E-Mail Daten auf irischen Servern auswerten wollten, zurückgewiesen.

US-Geheimdienste könnten Nutzerdaten in der EU auswerten

Auch wenn der gemeine Bürger davon ausgehen darf, dass alle Geheimdienste dieser Welt bereits seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzenten, in der Lage sind die Daten jedes einzelnen Weltbürgers abzugreifen, erhalten US-Geheimdienste und Behörden den Freibrief gespeicherte Nutzerdaten auf der ganzen Welt abzugreifen, sofern es sich um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt.

Microsoft gibt sich allerdings mit der Entscheidung nicht zufrieden und wird die Entscheidung vor einem Berufungsgericht anfechten. Im offiziellen Wortlaut teilt Brad Smith, seines Zeichens Microsoft-Chefjustiziar mit „Wir werden umgehend Berufung einlegen und weiter dafür werben, dass E-Mails von Menschen in den USA und rund um die Welt einen starken Datenschutz verdienen“.

Speicherort von Nutzerdaten ist irrelevant

Natürlich erhält der US-Konzern Microsoft von anderen Technologie-Partnern und Technologiefirmen, darunter auch Apple, Unterstützung. In erster Linie sind die Unternehmen bemüht, die Sorgen bei der zahlenden Kundschaft zu mindern.

Im offiziellen Urteil heißt es, der Speicherort der persönlichen Nutzerdaten sei für die Gültigkeit eines Durchsuchungsbeschluss nicht entscheidend. Im Klartext heißt es, aufgrund von Sicherheitsaspekten und Strafverfolgung müssen US-Behörden Zugriff auf Nutzerdaten unabhängig vom Standort erhalten. Grundsätzlich hätten wahrscheinlich die wenigsten Bürger etwas dagegen, wenn auch nur einzelne (verdächtige) Personen untersucht werden würden, leider wird niemand gewährleisten können, welche Daten von Geheimdiensten und Behörden abgegriffen werden.

Quelle: MacNotes

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