Samstag , 14 Dezember 2024

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Sony PlayStation 4

PlayStation 4 ermöglicht Erotik-Live Cam Streaming

Sony bietet für seine Next-Gen Konsole PlayStation 4 in Kooperation mit Twitch TV den Dienst namens „The Playroom“ an. Dadurch erlaubt Sony seinen Konsolen Nutzer einen Livestream aus den eigenen Wohnräumen zu senden – die einen Nutzer zeigen ihre Skills in den verschiedenen Spielen und andere Nutzer kleinere Showeinlagen.

Doch wie es scheint, gibt es auch einige Anwender die ihre sexuelle Lust in Form eines Livestreams präsentieren. So geschehen vor einigen Tagen über den von Sony offerierten Dienst – ein Mann füllt die Frau oder Freundin mit Alkohol ab und beginnt nach dem die Frau eingeschlafen ist, sie langsam auszuziehen. Das Spielchen geht an die 20 Minuten, wie das Magazin „Game Revolution“ berichtet.

Der Dienst Twitch TV hat inzwischen reagiert und sperrte den User mit dem Pseudonym „Darckobra“. Viele Dienste wie auch Anwender fürchten nun weitere Einschränkungen, die bedingt durch dieses Video hinsichtlich der Nutzung des Live-Streaming Dienstes erfolgen könnten.

PlayStation 4 – Bannung von Accounts

Wie sich nun gezeigt hat, wer sich nicht entsprechend der Nutzungsbedingungen im Sony und dessen Partnernetzwerk verhält, kann sehr zeitnah seinen Zugang verlieren. Ob berechtigt oder unberechtigt, das Entscheiden die Netzwerke selbst.

Twitch TV - Kanal geschlossen
Twitch TV – Kanal geschlossen

Allerdings sagt man PlayStation 4, unabhängig vom obigen Fall, dass das Unternehmen etwas übereifrig im Bezug auf die Deaktivierung von Accounts ist. Gerade Familien sollen sich oftmals darüber beschweren, das Sony nicht im Sinne der Nutzer handelt – vor allem deshalb weil häufig Spiel-Sitzungen von Kindern über den Dienst Twitch TV gestreamt werden und es keine 100 % Kontrolle darüber gibt, wer tatsächlich zuschaut.

Der Support von Twitch TV äußerte sich übrigens wie folgt zu dem Thema „Es werden weiterhin Kontrollen auf Basis der Nutzungsbedingungen durchgeführt. Grundsätzlich seien nur Streams zu Spielen erlaubt. So ist es auch in den Nutzungsbedingungen verankert.“

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