Dienstag , 24 Juni 2025

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Sammelklage gegen Facebook: bis zu 600 Euro Schadenersatz pro Nutzer möglich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms Ltd. gestartet, um Schadenersatz für Betroffene des 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenlecks durchzusetzen. Millionen Nutzer:innen in Deutschland können sich der Klage anschließen, um Ansprüche wegen des Verlusts persönlicher Daten wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten geltend zu machen.

 


 

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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2024 stärkt die Position der Betroffenen: Schon der „Kontrollverlust“ über Daten reicht für einen Schadenersatzanspruch aus. Der vzbv fordert in schweren Fällen, etwa bei Offenlegung sensibler Daten wie Beziehungsstatus oder Wohnort, bis zu 600 Euro pro Person – deutlich mehr als die von Meta angebotenen 100 Euro.

Die Teilnahme ist kostenlos und erfolgt über das Klageregister des Bundesamts für Justiz (BfJ). Hier sind die Schritte zur Teilnahme:

  1. Prüfen, ob Sie betroffen sind:
    Nutzen Sie die Website haveibeenpwned.com, um zu überprüfen, ob Ihre Daten, wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (im Format +49123…), vom Datenleck betroffen sind. Alternativ bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Website eine Anleitung: „Datenlecks bei Facebook: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind“.
  2. Klage-Check nutzen:
    Besuchen Sie www.sammelklagen.de/verfahren/facebook, um mit dem „Klage-Check“ des vzbv zu prüfen, ob Ihr Fall für die Klage geeignet ist. Das Tool stellt nach wenigen Fragen fest, ob Sie teilnehmen können, und liefert Anweisungen für die Anmeldung.
  3. Anmeldung im Klageregister:
    Seit dem 5. Mai 2025 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz geöffnet. Tragen Sie sich dort ein, um Teil der Sammelklage zu werden. Die Anmeldung ist online über ein Formular des BfJ möglich. Der vzbv bietet Textbausteine im Klage-Check, die Sie für die Anmeldung verwenden können. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, insbesondere die Angaben zu „Gegenstand und Grund“ des Anspruchs. Eine anwaltliche Unterstützung ist nicht erforderlich.
  4. News-Alert abonnieren:
    Um über den Verfahrensverlauf, Termine und die Öffnung des Registers informiert zu bleiben, können Sie den News-Alert des vzbv abonnieren. Dies stellt sicher, dass Sie keine wichtigen Updates verpassen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Teilnahme ist kostenlos, und es entstehen keine Prozesskostenrisiken.
  • Durch die Anmeldung wird die Verjährung Ihrer Ansprüche gehemmt, unabhängig von der Dauer des Verfahrens.
  • Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Sie noch drei Wochen Zeit, sich für oder gegen die Teilnahme zu entscheiden.
  • Der vzbv fordert je nach Umfang der betroffenen Daten (z. B. Name, Telefonnummer, Geburtsdatum, Beziehungsstatus) bis zu 600 Euro Schadenersatz pro Person.

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