Donnerstag , 25 April 2024

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EU: Europäisches Zentrum für die Transparenz der Algorithmen eröffnet

Das Europäische Zentrum für die Transparenz der Algorithmen (ECAT) wird morgen von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Kommission in Sevilla (Spanien) offiziell eröffnet. Die Eröffnung erfolgt im Rahmen einer Auftaktveranstaltung, deren Übertragung Sie hier verfolgen können.

Bei der Veranstaltung kommen Vertreter der EU-Organe, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Industrie zusammen, um die wichtigsten Herausforderungen und die Bedeutung einer wirksamen Aufsicht über die Nutzung algorithmischer Systeme auf gesellschaftlicher Ebene zu erörtern. Im Anschluss an eine Videobotschaft des für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglieds Thierry Breton wird das Publikum in die laufenden und geplanten Arbeiten des ECAT eintauchen und einen Ausblick auf sein Potenzial in Form von Live-Demos erhalten.

Rolle des ECAT im Hinblick auf das Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste enthält Anforderungen an das Risikomanagement der Unternehmen, die von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen benannt wurden. In diesem Rahmen müssen benannte Plattformen ein breites Spektrum an systemischen Risiken, das von der Frage, wie illegale Inhalte und Desinformation durch ihre Dienste verstärkt werden können, bis hin zu den Auswirkungen auf die Freiheit der Meinungsäußerung oder die Medienfreiheit reicht, auf ihren Plattformen ermitteln, analysieren und mindern. Ebenso müssen spezifische Risiken im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt im Internet und dem Schutz Minderjähriger und ihrer psychischen Gesundheit im Internet bewertet und gemindert werden. Die Risikominderungspläne der benannten Plattformen und Suchmaschinen werden einer unabhängigen Prüfung und Aufsicht durch die Europäische Kommission unterzogen.    

Das ECAT wird der Kommission intern technisches und wissenschaftliches Fachwissen zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass die algorithmischen Systeme, die von den sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen verwendet werden, auch die im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Anforderungen an Risikomanagement und -minderung sowie an die Transparenz erfüllen. Dies umfasst unter anderem die Durchführung technischer Analysen und Bewertungen von Algorithmen. Ein interdisziplinäres Team aus Datenwissenschaftlern, KI-Experten, Sozialwissenschaftlern und Rechtsexperten wird Fachwissen bündeln, um die Funktionsweise der Algorithmen zu bewerten und bewährte Verfahren zur Minderung ihrer Auswirkungen vorzuschlagen. Dies wird von entscheidender Bedeutung sein, um eine gründliche Analyse der von den benannten Unternehmen vorgelegten Transparenzberichte und Bewertungen des eigenen Risikos zu gewährleisten und auf Verlangen der Kommission Nachprüfungen in deren Systemen durchzuführen.

Dieser Auftrag könnte ohne angemessene Forschungs- und Prognosekapazitäten, die auch Teil des ECAT-Ansatzes sind, nicht erfüllt werden. Die JRC-Forscher werden auf ihrem langjährigen Fachwissen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) aufbauen und dieses weiter ausbauen, was bereits bei der Vorbereitung anderer wichtiger Rechtsvorschriften wie dem KI-Gesetz, dem koordinierten Plan für KI und seiner Überprüfung 2021 eine entscheidende Rolle gespielt hat. ECAT-Forscher werden sich nicht nur auf die Ermittlung und Bewältigung systemischer Risiken konzentrieren, die von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen ausgehen, sondern auch die langfristigen gesellschaftlichen Auswirkungen von Algorithmen untersuchen.

Hintergrund

Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste (DSA) zusammen mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Märkte (DMA) als umfassenden Rahmen zur Gewährleistung eines sichereren und faireren digitalen Raums für alle vor. Nach der politischen Einigung der gesetzgebenden Organe der EU im April 2022 trat das Gesetz über digitale Dienste am 16. November 2022 in Kraft. Bis zum 17. Februar 2023 mussten die Plattformen und Suchmaschinen die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer veröffentlichen. Die Kommission prüft derzeit die veröffentlichten Zahlen im Hinblick auf die Benennung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, die ab der Benennung vier Monate Zeit haben werden, um allen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachzukommen und insbesondere ihre erste Risikobewertung vorzulegen. Ab dem 17. Februar 2024 wird das Gesetz über digitale Dienste für alle Vermittlungsdienste gelten. Bis zum selben Tag müssen die Mitgliedstaaten Koordinatoren für digitale Dienste benennen.

Das Gesetz über digitale Dienste gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Es schafft umfassende neue Pflichten für Online-Plattformen, die sich nun um die Schadensbegrenzung und Risikobewältigung im Internet kümmern müssen, sieht wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzerrechte im Internet vor und unterwirft digitale Plattformen einem einzigartigen neuen Rahmen, der für Transparenz und Rechenschaftspflicht sorgt. Diese Vorschriften sind als einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte EU konzipiert und bieten neue Schutzmöglichkeiten für die Nutzer und Rechtssicherheit für die Unternehmen im gesamten Binnenmarkt. Das Gesetz über digitale Dienste ist das erste Regulierungsinstrument seiner Art weltweit und setzt auch international Maßstäbe für die Regulierung im Bereich der Online-Vermittler.

Quelle

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