Freitag , 26 April 2024

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EU: Wegfall der Roaming Gebühren nun doch ohne Zeitbegrenzung

90-Tage-Regelung wird fallen gelassen. Bezüglich der Roaming Gebühren herrschte innerhalb der EU bis vor kurzem noch Uneinigkeit, so arbeitete man jahrelang auf ein gebührenfreies Roaming, kippte dann jedoch mit der 90-Tage-Regelung den Vorschlag. Doch jetzt gibt es einen neuen Ansatz der Verbraucher aufatmen lässt.

Kritik an 90 Tage Regelung zwingt zum Umdenken

Die Verwirrung in Sachen Roaming Gebühren innerhalb der EU war groß. So arbeitete man erst jahrelang auf ein gebührenfreies Roaming ab 2017 hin, entschied sich dann aber vor kurzem die gebührenfreie Zeit auf 90 Tage zu beschränken. „Fair-Use Policy“ nannte sich das Ganze und sollte die Mobilfunkanbieter davor bewahren, dass Kunden sich billige SIM-Karten im Ausland holen um mit diesen dann im Inland zu telefonieren. Offenbar hatte man in der Kommission so viel Angst davor, dass man sich für die 90 Tage Regelung entschied. Kommissionschef Juncker zog dann jedoch die Notbremse. Der Vorschlag wurde zurück genommen und die Kommission ließ durch Kommissionsprecher Alexander Winterstein verlauten,

Der Vorschlag ist schlicht nicht gut genug aus Sicht unseres Präsidenten, daher hat er uns angewiesen, noch härter zu arbeiten und mit etwas Besserem aufzuwarten.

Die Reaktion von Juncker ist nicht verwunderlich. Kurz nach Ankündigung der 90-Tage-Regelung stiegen bereits Verbraucherschützer auf die Barrikaden. Auch innerhalb des EU-Parlaments wurde der Vorschlag bemängelt, da er ein Bruch mit dem eigentlichen Ziel darstellte. Da sich sämtliche Fraktionen gegen diesen Vorschlag stellten wäre es umso unwahrscheinlicher gewesen, dass dieser Vorschlag durch käme.

Telefonieren im Ausland jetzt doch ohne Gebühren

Die 90-Tage-Regelung gehört demnach der Geschichte an. Neuster Vorschlag ist die Gebühren, wie vorher geplant, völlig wegfallen zu lassen. Allerdings ist damit die Problematik mit dem Missbrauch nicht geregelt. Nutzer können sich noch immer in anderen Ländern billigere Karten holen. Die Kommission schlägt deshalb vor auf den Wohnort des Nutzers zu achten. Befindet sich etwa ein Nutzer in seinem Heimatland, nutzt aber dennoch dauerhaft die Mobilfunkdienste des Anbieters aus dem Ausland, sollen die Mobilfunkanbieter einschreiten können und den Nutzer auf eine ordnungsgemäße Nutzung hinweisen. Für Nutzer die in dieses Raster fallen soll es dann möglich sein einen Aufpreis einzuführen, sodass der Anreiz des Kostenvorteils nicht weiter besteht. Im Dezember wird dann über den endgültigen Vorschlag beraten. Mitte 2017 soll es dann endlich so weit sein und die Roaming Gebühren werden abgeschafft.

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