Donnerstag , 28 März 2024

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YouTube Sperrtafeln
Das OLG München bestätigt ein früheres Urteil und stuft die Sperrtafeln von YouTube als rechtswidrig ein.

Laut OLG München: YouTube-Sperrtafeln mit GEMA-Hinweis rechtswidrig

Das Oberlandesgericht in München hat bereits als zweite Instanz entschieden, dass das Anzeigen der GEMA-Sperrtafeln, die YouTube bis März 2014 genutzt hatte, rechtswidrig gewesen ist. Schon im Februar des letzten Jahres hatte das Landgericht München entsprechend entschieden, das Urteil wurde am 7. März durch das OLG bestätigt.

Unlauter und wettbewerbswidrig, so das OLG München

Begründet wird das Urteil damit, dass das Anzeigen der Sperrtafeln unlauter und wettbewerbswidrig sein soll. Die Sperrtafel enthielt den Hinweis, dass einzelne Videos aufgrund von nicht eingeräumten Musikrechten durch die GEMA in Deutschland nicht verfügbar seien. Für die Nutzer könnte so der Eindruck entstehen, dass die GEMA für die Video-Sperrung verantwortlich sei – dies ist nicht richtig, stattdessen sperrte YouTube selber die betreffenden Videos.

Sperrtafeln sollen die „öffentliche Meinungsbildung“ beeinflussen

Das Gericht erklärte, dass die genutzten Sperrtafeln die öffentliche Meinungsbildung einseitig beeinflussen würden. Daher wurde die Rechtswidrigkeit der Tafeln erneut bestätigt. Der GEMA-Vorstand Harald Heker zeigte sich erleichtert und forderte nun den Gesetzgeber auf, „neue Regeln im Internet zu schaffen“, die sich auf die Nutzung von geistigem Eigentum beziehen.

Rechtskräftig ist das Urteil des OLG München bisher noch nicht, eine Möglichkeit der Revision soll jedoch nicht bestehen.

Der Streit um die Nutzung von Musik-Inhalten durch YouTube ist bereits seit dem Jahr 2009 im Gange, eine Einigung ist noch nicht in Sicht. YouTube weigert sich, für das Streamen der Inhalte Gebühren zu zahlen, die GEMA besteht darauf. 2013 wurden die Verhandlungen als „vorerst gescheitert“ erklärt, seitdem ist auch die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts beteiligt.

Quelle: zdnet

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