Montag , 9 Dezember 2024

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EU Kommission: Microsoft darf Activision Blizzard unter Auflagen übernehmen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Activision Blizzard („Activision“) durch Microsoft nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass Microsoft seine Verpflichtungszusagen vollständig einhält. Mit den Verpflichtungszusagen werden die von der Kommission geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken in vollem Umfang ausgeräumt. Sie gewährleisten im Vergleich zur derzeitigen Situation eine erhebliche Verbesserung für den Bereich des Streamens von Spielen über die Cloud (sogenanntes „Cloud-Gaming“ oder „Game-Streaming“).

Der heutige Beschluss geht auf eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision durch Microsoft zurück. Der Beschluss der Kommission stützt sich gemäß den gängigen Vorgaben für solche Prüfverfahren auf stichhaltige Beweise und umfangreiche Auskünfte und Rückmeldungen von Wettbewerbern und Kunden, unter anderem von Spieleentwicklern und -vertreibern sowie von Cloud-Gaming-Plattformen in der EU.

Die Untersuchung der Kommission

Der heutige Beschluss geht auf eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision durch Microsoft zurück. Beide Unternehmen entwickeln und verlegen Spiele für PC, Konsolen sowie mobile Geräte und vertreiben PC-Spiele. Microsoft vertreibt auch Konsolenspiele und bietet die Konsole Xbox sowie eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen einschließlich des PC-Betriebssystems „Windows“ an. Das Spieleportfolio von Activision umfasst berühmte Spieleserien wie Call of Duty, World of Warcraft, Overwatch und Diablo.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass Microsoft den Wettbewerb in folgenden Bereichen beeinträchtigen könnte: i) beim Vertrieb von Konsolen- und PC-Spielen, einschließlich mehrere Spiele umfassender Abonnementdienste („Spiele-Abonnementdienste“) und Cloud-Gaming-Dienste, und ii) bei der Bereitstellung von PC-Betriebssystemen.

Die eingehende Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass Microsoft nicht in der Lage wäre, konkurrierende Konsolenanbieter und Spiele-Abonnementdienste im Wettbewerb zu beeinträchtigen. Außerdem bestätigte die Untersuchung, dass Microsoft den Wettbewerb beim Vertrieb von Spielen über Cloud-Gaming-Dienste beeinträchtigen könnte und seine Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme gestärkt würde.

Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:

  • Microsoft hätte keinen Anreiz, sich zu weigern, die Spiele von Activision an Sony, den weltweit führenden Vertreiber von Konsolenspielen, zu vertreiben. Dies gilt auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wo Sony mit seiner Konsole PlayStation einen viermal so hohen Absatz erzielt wie Microsoft mit seiner Xbox. Für Microsoft bestünde ein großer Anreiz, die Spiele von Activision auch weiterhin für die populäre PlayStation von Sony anzubieten.
  • Selbst wenn Microsoft beschließen würde, die Spiele von Activision nicht mehr für die PlayStation anzubieten, würde dies den Wettbewerb auf dem Konsolenmarkt nicht erheblich beeinträchtigen. Wenngleich beispielsweise „Call of Duty“ vielfach auf Konsolen gespielt wird, ist das Spiel im EWR weniger populär als in anderen Regionen der Welt, und es ist unter den Spielen derselben Art im EWR weniger populär als auf anderen Märkten. Daher hätte Sony, selbst wenn es dieses Spiel nicht anbieten könnte, die Möglichkeit, seine Größe, sein umfangreiches Spieleangebot und seine Marktposition einzusetzen, um etwaigen Versuchen, seine Wettbewerbsposition zu schwächen, zu begegnen.
  • Auch wenn es nicht zu der Übernahme käme, würde Activision seine Spiele nicht für Spiele-Abonnementdienste zur Verfügung stellen, da dies dem Verkauf einzelner Spiele abträglich wäre. Daher würde sich die Situation für Drittanbieter von Spiele-Abonnementdiensten durch die Übernahme von Activision durch Microsoft nicht ändern.
  • Die Übernahme würde den Wettbewerb beim Vertrieb von PC- und Konsolenspielen über Cloud-Gaming-Dienste beeinträchtigen; dabei handelt es sich um ein innovatives Marktsegment, das die Art und Weise der Nutzung von Videospielen tiefgreifend verändern könnte. Wenngleich Cloud-Gaming ein großes Potenzial aufweist, ist es bislang noch ein Nischenphänomen. Die Kommission stellte fest, dass Activision aufgrund der Popularität seiner Spiele gute Chancen hat, seinen Absatz zu steigern. Falls Microsoft hingegen beschließen sollte, die Spiele von Activision künftig ausschließlich über seinen Cloud-Gaming-Dienst „Game Pass Ultimate“ anzubieten und sie konkurrierenden Cloud-Gaming-Anbietern vorzuenthalten, würde dies den Wettbewerb beim Vertrieb von Spielen über Cloud-Gaming-Dienste verringern.
  • Wenn Microsoft die Spiele von Activision künftig ausschließlich über seinen Cloud-Gaming-Dienst anbieten würde, könnte Microsoft auch die Stellung von „Windows“ auf dem Markt für PC-Betriebssysteme stärken. Dazu könnte Microsoft die Cloud-basierte Nutzung von Activision-Spielen auf PCs mit anderen Betriebssystemen als Windows behindern oder beeinträchtigen.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auf dem Markt für den Vertrieb von PC- und Konsolenspielen über Cloud-Gaming-Dienste auszuräumen, bot Microsoft die folgenden umfassenden Lizenzierungszusagen mit einer Laufzeit von zehn Jahren an:

  • Erteilung einer kostenlosen Lizenz für Verbraucher im EWR, die es ihnen erlaubt, alle aktuellen und künftigen PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard, für die sie eine Spielelizenz besitzen, über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen;
  • Erteilung einer entsprechenden kostenlosen Lizenz für Anbieter von Cloud-Gaming-Diensten, damit Spielenutzer im EWR alle PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard spielen können.

Bislang erteilt Activision Blizzard weder Lizenzen zur Nutzung seiner Spiele über Cloud-Gaming-Dienste noch bietet es selbst Cloud-Gaming für seine Spiele an. Mit diesen Lizenzen wird sichergestellt, dass Spieler, die Activision-Spiele für PC oder Konsole online erworben haben oder über ein Spiele-Abonnement verfügen, das Activision-Spiele umfasst, das Recht haben, diese Spiele über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen, und zwar auf jedem beliebigen Gerät mit jedem beliebigen Betriebssystem. Die Abhilfemaßnahmen stellen auch sicher, dass die für Cloud-Gaming verfügbaren Spiele von Activision in Bezug auf Qualität und Inhalt mit den Spielen identisch sind, die herkömmlich heruntergeladen werden.

Mit diesen Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt. Sie gewährleisten im Vergleich zur derzeitigen Situation eine erhebliche Verbesserung für das Streamen von Spielen über die Cloud. Die Verpflichtungszusagen werden es Millionen von Verbrauchern im EWR ermöglichen, die Spiele von Activision über jeden beliebigen Cloud-Gaming-Dienst im EWR zu nutzen, sofern die Spiele im EWR in einem Online-Store erworben wurden oder in einem bestehenden Spiele-Abonnement enthalten sind. Darüber hinaus wird die Möglichkeit, die populären Spiele von Activision über jegliche Cloud-Gaming-Dienste zu nutzen, der Entwicklung dieses dynamischen neuen Marktsegments im EWR einen erheblichen Schub verleihen. Und schließlich werden die Verpflichtungszusagen erhebliche Vorteile für den Wettbewerb und die Verbraucher mit sich bringen, weil die Spiele von Activision auf neuen Plattformen, einschließlich Plattformen kleinerer EU-Akteure, und auf mehr Geräten als bisher zur Verfügung stehen werden.

Die Kommission hat die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen sorgfältig untersucht und Stellungnahmen von zahlreichen Marktteilnehmern und Interessenträgern eingeholt. Insbesondere Anbieter von Cloud-Gaming-Diensten gaben positive Rückmeldungen und zeigten Interesse an den Lizenzen. Einige dieser Anbieter haben bereits bilaterale Vereinbarungen mit Microsoft geschlossen, die sich auf die geplanten Lizenzen zur Cloud-Nutzung der Spiele von Activision stützen und in Kraft treten, sobald die Übernahme abgeschlossen ist.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus der Branche kam die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft und letztlich erhebliche Vorteile für den Wettbewerb und die Verbraucher mit sich bringen würde. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden. Für die Überwachung der Umsetzung wird ein der Aufsicht der Kommission unterliegender unabhängiger Treuhänder zuständig sein.

Quelle

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