Donnerstag , 25 April 2024

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Abzocke: Internetnutzer erhalten Abmahnung wegen Pornos
Abzocke: Internetnutzer erhalten Abmahnung wegen Pornos (© fotogestoeber - Fotolia.com)

Abzocke: Internetnutzer erhalten Abmahnung wegen Pornos

Dubiose Firmen sind mal wieder auf das schnelle Geld aus und versuchen unbescholtene Internetnutzer durch fingierte Abmahnungen nervös zu machen. Ergo sollen die Internetnutzer für eine Porno-Abmahnung horrende Beträge zahlen, damit nicht weitere Schritte eingeleitet werden. Dabei machen sich die dubiosen Geschäftsleute die Ängste und Unwissenheit der Internetanwender zu Nutze.

Die Geschichte scheint sich zu wiederholen – vor zehn Monaten sorgte der RedTube-Skandal bei Internetnutzern wie auch Medien für Aufsehen. Damals verschickte eine Anwaltskanzlei Abmahnungen an Internetnutzer der Porno-Streaming Seite RedTube. Inzwischen laufen Verfahren gegen die Anwaltskanzlei wie auch dazugehörige Firmen.

Britische Anwaltskanzlei verschickt Porno-Abmahnungen

Die neue Porno-Abmahnwelle sorgt erneut für Verunsicherung bei den Internetnutzern. Inzwischen wurden hunderte gefälschte Schreiben verschickt. Der Urheber scheint noch nicht bekannt, allerdings sind die Anwaltsschreiben von der britischen Anwaltskanzlei Robert Barger signiert.

Laut dem Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden handle es sich bei den Abmahnbriefen um einen Betrug. Die britische Anwaltskanzlei sei nicht in diesen Fall involviert. Ergo würde nur der Name missbraucht werden. Das berichtet zumindest der Focus. Weiter schreibt Rechtsanwalt Tobias Röttger, die besagte Anwaltskanzlei existiere zwar, allerdings stimme der angegebene Hauptsitz nicht. Die Kanzlei ist nicht in London, sondern in Nottingham ansässig.

Betroffene sollen nicht überwiesen

In den Anwaltsschreiben werden 280 Euro Schadensersatz wegen illegalen Streamings gefordert. Nach bisherigen Erkenntnissen scheint die juristische Formulierung des Schreibens weitgehend korrekt zu sein. Dennoch raten Experten dazu, den Betrügern kein Geld zu überweisen.

Die betroffenen Nutzer sollen den Film „Sucking hosewifes reloaded – Julias pleasure“ der xfun film Ltd. öffentlich zugänglich gemacht haben.

Quelle: GGR-Law

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