Montag , 18 März 2024

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Schock für die Gema - Prozess gegen YouTube verloren
Schock für die Gema - Prozess gegen YouTube verloren (© Paul Hill - Fotolia.com)

Bereits erste Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Es hat nicht lange gedauert, bis die Große Koalition das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag beschloss. In der vergangenen Woche trat das Gesetz in Kraft.  Bereits eine Woche später wird die erste Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Weitere Initiativen wollen nachziehen und versuchen, das Gesetz noch vor Beginn der Datenspeicherung zu kippen.

Gefahren der Vorratsdatenspeicherung:

Nahezu jeder Mensch kann durch das Gesetz in seinem selbstbestimmten und Privatleben verletzt werden. Neben Aufzeichnungen von Informationen über die Kommunikation und die Bewegung kann zudem die Mediennutzung jedes einzelnen vom Staat beobachtet werden.

  • Verstoß gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung
  • widerspricht der europäischen Grundrechte-Charta.
  • Beeinträchtigung beruflicher Aktivitäten (beispielsweise in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, politischen und unternehmerischen Aktivitäten)
  • Gefährdung des Quellenschutzes von Journalisten
  • Neuer Straftatbestand (Datenhehlerei) kann dazu führen, dass sich Journalisten und Blogger kriminell machen
  • Gigantische Datenmengen sind nicht zwangsläufig vor Kriminellen sicher, woraus Identitätsdiebstähle und Erpressungen folgen können
  • Erhöhung des Risikos der Industriespionage.
  • Nach Edward Snowden: Geheimdienste oder andere Behörden lesen gespeicherte Daten mit. Dadurch werden Menschen eingeschüchtert, wodurch sie eventuell ihre Meinung für sich zu behalten
  • Verhinderung von Terrorismus oder Kriminalität nicht garantiert
  • Hohe Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
  • Diskriminierung von Telefon-, Mobiltelefon- und Internet-Nutzern gegenüber anderen Kommunikationsformen, welche ohne Einschränkungen genutzt werden können

Erste Beschwerde bereits eingereicht:

Die Anwaltskanzlei Müller, Müller und Rößner (MMR), mit Sitz in Berlin, reichte nach eigenen Angaben noch am Tag des In-Kraft-Tretens die Beschwerde ein. Die Beschwerde erfolgte im Namen aller Anwälte der Kanzlei. Nach Ansicht der Anwälte verstößt das Gesetz gegen die Grundrechte. In einer Pressemitteilung teilten diese mit:

„Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind.“

Die Anwälte verweisen in der Pressemitteilung auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Theorie der „Überwachungsgesamtrechnung“. Angesichts der Enthüllungen über die Arbeit von Geheimdiensten und der geplanten Gesetzen zur Fluggastdatenspeicherung sei der „gesetzgeberische Handlungsspielraum in Richtung weiterer Datensammlungen auf null reduziert“.

Zudem konnten die Kanzlei weitere Mandanten für die Beschwerde gewinnen. Hierbei handelt es sich unter anderem um den Deutsche Medienverband (DMV), den Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und um die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner, welche die Medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. Vor dieser Tätigkeit war sie und Journalistin im Bundestag.

Zudem sind bereits diverse Vereinigungen gegründet worden, welche nützliche Informationen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sammeln und bereitstellen. Beispielsweise ist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ein bundesweiter Zusammenschluss, welcher sich gegen die Überwachung im und Vollprotokollierung der Telekommunikations- und anderer Verhaltensdaten einsetzt. Beispielsweise kann eine Studie eingesehen werden, wonach 54 Prozent gegen das Gesetz der Vorratsspeicherung sind. Des Weiteren hat der Arbeitskreis eine Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung ins Leben gerufen.

Bild: © Paul Hill – Fotolia.com

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