Laut ersten Einschätzungen des Bundesgerichtshof, kann das Einbinden von Online-Videos wie zum Beispiel von Youtube, myVideo und anderen Anbietern, gegen Urheberrechte verstoßen.
Dazu gab es am 18.04.2013 eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof – das sogenannte Framing, also Videos über ein iFrame einbinden, ist nicht gleichzusetzen mit einer einfachen Verlinkung. Eine Entscheidung soll am 16. Mai fallen.
Gefahren und Konsequenzen für Websitebetreiben
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte jeder Person die sich im Internet bewegt, durchaus bekannt sein. Problem bis dato ist eigentlich, dass es keine wirklichen Handlungshinweise gibt. Sollte am 16. Mai ein Urteil verkündet werden, welches die Einbindung von Videos aus Video-Portalen untersagt, so kann dies negative Auswirkungen für jeden einzelnen Internetnutzer haben.
Beispielsweise müssen Webseitenbetreiber, die Videos von Youtube einbinden, überprüfen ob Sie eventuell eine Straftat begehen. Des Weiteren stellt sich die Frage, in wie weit auch jeder Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter gegen geltendes Recht verstößt.
Des Weiteren können somit zusätzliche Kosten für Internetnutzer entstehen, mal abgesehen von irgendwelchen Abmahnungen, müssten Webseitenbetreibe eventuell die Rechte des Videos durch einen Anwalt prüfen lassen oder diese so zeitnah wie möglich entfernen.
Fragen über Fragen
Es wird nun spannend in Sachen Video Portale und das Einbinden von Videos – eine Entscheidung soll wie bereits oben beschrieben, am 16. Mai erfolgen. Bleibt abzuwarten, was passiert, wenn …? Was passiert, wenn nicht…?
Übrigens detaillierte Auskünfte und eine Rechtsberatungen können nur durch einen entsprechenden Anwalt erfolgen.