Freitag , 29 März 2024

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Leistungsschutzrecht Online-Angebote durch Google Suchpartnern entfernt
Leistungsschutzrecht: Weitere Online-Angebote durch Google Suchpartnern entfernt (© Bartlomiej Zyczynski - Fotolia.com)

Leistungsschutzrecht: Weitere Online-Angebote durch Google Suchpartnern entfernt

Die Google Suchpartner, darunter T-Online, Web.de und Gmx.de, räumen kräftig die Suchergebnisse ihrer Onlinesuche auf. Nach dem bereits am Montag Webseiten wie Bild, Welt und weitere Online-Angebote entfernt wurden, folgten jetzt weitere Portale die Beteiligungen an ausgeschlossenen Zeitungen und Verlagen haben.

Bereits im Juni 2013 haben wir uns sehr kritisch gegenüber das Leistungsschutzrecht berichtet, als die Medienbranche der Überzeugung gewesen war, Ihnen sei ein Glücksgriff gelungen. Doch wie sich spätestens jetzt rausstellen mag, wird das Leistungsschutzrecht möglicherweise zu einem Boomerang für einige Verlage.

Die Portale web.de, GMX und T-Online sind alle Partner von Google und verwenden die Google-Suche. Weder auf Google.de noch auf Google.com wurden besagte Seiten aus dem Suchindex entfernt. Allerdings dürfte das nur noch eine Frage der Zeit sein, sofern es zwischen Google bzw. den Google-Partnern und den Verlagen keine zielführende Einigung erfolgt.

Große Namen werden aus dem Suchindex entfernt

Stefan Niggemeier und auch Hanns Kronenberg von der Firma Sistrix mit Sitz in Bonn listen nachfolgend eine Reihe von Verlage, Zeitungen und Magazine auf, die mittlerweile nicht mehr im Suchindex der Google-Partner T-Online, GMX und web.de aufzufinden sind.

Einige Beispiele:

  • haz.de
  • welt.de
  • bild.de
  • abendblatt.de
  • mopo.de
  • morgenpost.de
  • ksta.de
  • express.de
  • derwesten.de

Weitere Beispiele gibt es übrigens hier.

Verlage, Magazine und Zeitungen die kein Geld für die Anzeige einer kurzen Beschreibung in den Google Suchergebnissen verlangen, werden auch weiterhin angezeigt.

Hintergründe für die Deindexierung von Portalen

Der Hintergrund des Streits ist das vom Bundestag am 1. März 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das Leistungsschutzrecht besagt, dass Suchmaschinen nur „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen die geforderte Vergütung zahlen zu müssen. Einige genaue Definition darüber, wie groß der kleinste Textausschnitt sein darf bzw. sein sollte, existiert bisher nicht.

Im Sommer dieses Jahres haben die in der VG Media organisierten Verlage angekündigt, die Suchmaschinen hinsichtlich einer entsprechenden Vergütung auf Grundlage des Leistungsschutzrechtes zu verklagen. Natürlich halten die Suchmaschinen-Betreiber, sprich Google und Co., die Förderung für unbegründet und dem zufolge haben jetzt die Google Partner damit begonnen, die dazugehörigen Online Portale aus den Suchergebnissen zu entfernen.

Allerdings geht T-Online jetzt noch einen Schritt weiter und entfernt auch die Portale die eine Beteiligung an Webseiten, Magazine und Verlage haben, die in der VG Media organisiert sind.

Geringer Traffic über Google Partner Suchen

Der fehlende Traffic dürfte für die deindexierten Seiten allerdings kaum spürbar sein, da deren Marktanteil relativ gering ist. Sollte allerdings Google selbst beginnen, die einzelnen Verlage aus dem Suchindex zu entfernen, wird der Verlust an Besuchern signifikant, wenn nicht sogar Existenz bedrohend, sein. Denn nach wie vor ist die Suchmaschine einer der größten Kanäle um potentielle Besucher bzw. Kunden auf die eigenen Internet-Angebote aufmerksam zu machen.

Beispiel: Suche nach Haz.de auf T-Online

Hannoverische Allgemeine Zeitung mit T-Online
Hannoverische Allgemeine Zeitung mit T-Online

Beispiel: Suche nach Haz.de auf Google

Hannoverische Allgemeine Zeitung mit Google
Hannoverische Allgemeine Zeitung mit Google

Am Ende werden allerdings wohl die Gerichte entscheiden müssen, was richtig und was falsch ist. Nach unserer Auffassung stellen wir den Suchmaschinen gerne etwas Text zur Verfügung, immerhin haben wir dadurch die Möglichkeit den einen oder anderen Leser zu erreichen.

Quellen: Sistrix und Stefan Niggemeier

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