Mittwoch , 9 Oktober 2024

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BGH Urteil - Bewertungsportale und Anonymität
BGH-Urteil stärkt Anonymität im Netz – Bewertungsportale müssen Daten nicht herausgeben (© Coloures-pic - Fotolia.com)

BGH-Urteil stärkt Anonymität im Netz – Bewertungsportale müssen Daten nicht herausgeben

Der Bundesgerichtshof stärkt die Anonymität von Nutzern im Internet. Bewertungsportale sind nicht verpflichtet Daten seiner Nutzer an Geschädigte herauszugeben. Doch Kritiken, Schmähungen und Beleidigungen können dennoch rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) besagt, dass Bewertungsportale die Identität ihrer Nutzer gegenüber Betroffenen nicht preisgeben müssen, selbst wenn Lügen verbreitet werden. Das Internet diskutiert sehr unterschiedlich über die möglichen Konsequenzen des Urteils – haben Menschen nun einen Freifahrtschein für Cybermobbing? Ist das Internet nun ein rechtsfreier Raum? Sind Menschen tatsächlich anonym und geschützt?

Auskunftsanspruch bei falscher Tatsachenbehauptung besteht nicht

Laut dem BGH-Urteil (Az.: VI ZR 345/13) besteht kurioserweise kein Auskunftsanspruch des Geschädigten, selbst wenn durch anonyme Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Primär geht es um die personenbezogenen Daten wie E-Mail Adresse, Namen und Adresse.

Diverse Medienexperten warnen allerdings davor, dass Urteil als Grundlage für Schmähkritiken zu nutzen. Denn strafrechtlich relevante Äußerungen können dafür sorgen, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

In dem Fall, wo das BGH dies Urteil gesprochen hatte, ging es um einen praktizierenden Arzt, der gegen die Betreiberin des Ärzte-Bewertungsportals Sanego geklagt hatte. Auf Sanego haben Nutzer die Möglichkeit Ärzte zu bewerten.

Was können betroffene Ärzte und Mediziner tun?

Aktuell scheinen Ärzte und Mediziner keine andere Möglichkeit zu haben, als zu versuchen, eine „unwahre“ Bewertung zu melden oder eine Korrektur der falschen Tatsachenbehauptung zu erwirken.

Rechtsanwälte, wie Christian Solmecke sehen das Urteil sehr kritisch, es sei ein Schlag in das Gesicht für alle Mobbing-Opfer. Diese hätten es nun unter Umständen deutlich schwerer, gegen Verursacher vorzugehen. Erst wenn die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist, hätten die Opfer die Möglichkeit gegen Schmähkritiken vorzugehen.

Quelle: kress

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