Donnerstag , 28 März 2024

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EU-Kommission: viele Bedenken zu VMware Übernahme

Die Europäische Kommission hat Broadcom ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass die geplante Übernahme von VMware den Wettbewerb auf dem Markt für bestimmte Hardwarekomponenten, die mit der Virtualisierungssoftware von VMware interoperabel sind, beschränken könnte.

Broadcom ist ein Hardware-Unternehmen, das unter anderem Netzwerkkarten (network interface cards, „NICs“), Fibre-Channel-Host-Bus-Adapter („FC-HBA“) und Speicheradapter anbietet. Bei diesen Produkten ist das Unternehmen der weltweit führende Anbieter. Vor Kurzem hat es damit begonnen, auf Softwaremärkte, insbesondere die Märkte für Sicherheits- und Mainframe-Anwendungen, zu expandieren. VMware ist der weltweit führende Anbieter von Server-Virtualisierungssoftware in On-Premises- und Private-Cloud-Umgebungen. Diese Software ist mit einer breitgefächerten Hardwarepalette, einschließlich FC-HBAs und Speicheradaptern, interoperabel. Die Portfolios der beiden Unternehmen ergänzen einander weitgehend.

Mitteilung der Beschwerdepunkte

Im Dezember 2022 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, um festzustellen, ob die Übernahme von VMware durch Broadcom den Wettbewerb auf dem Markt für die Lieferung von NICs, FC-HBAs und Speicheradaptern beschränken könnte. Zudem hatte die Kommission Bedenken, dass Broadcom die Entwicklung von SmartNICs durch andere Anbieter behindern und beginnen könnte, die Virtualisierungssoftware von VMware mit seiner eigenen Software zu bündeln, sodass die Virtualisierungssoftware von VMware nicht mehr als eigenständiges Produkt angeboten würde.

Die Kommission hat eine umfassende Untersuchung durchgeführt, um Aufschluss über den Markt und die möglichen Auswirkungen des Zusammenschlusses zu erhalten. Sie analysierte dabei interne Unterlagen der beteiligten Unternehmen und holte die Meinungen von Servernutzern und Herstellern sowie von Anbietern von Virtualisierungssoftware ein.

Diese eingehende Prüfung gab Anlass zu Bedenken, dass Broadcom den Wettbewerb auf den globalen Märkten für die Lieferung von FC-HBAs und Speicheradaptern beschränken könnte, indem es den Zugang von Wettbewerbern zur Servervirtualisierungssoftware von VMware verzögern oder verschlechtern würde und so den Markt gegen deren Hardware abschotten würde.

Broadcom ist der führende Anbieter auf den Märkten für FC-HBAs und Speicheradapter. Angesichts der starken Konzentration dieser Märkte könnte eine Behinderung von Wettbewerbern für Unternehmenskunden und letztlich auch für Verbraucher höhere Preise, geringere Qualität und weniger Innovation zur Folge haben.

Unternehmen und Produkte

Broadcom ist ein US-amerikanisches Hardwareunternehmen, das unter anderem NICs, FC-HBAs und Speicheradapter herstellt. NICs sind Serverkomponenten, die eine Verbindung zwischen dem Server und anderen Rechnern und Geräten eines Netzwerks herstellen. FC-HBAs sind Speicheradapter, die Server mit Speichern verbinden, die sich außerhalb des Servers in einem Speichernetzwerk befinden. Dies erfolgt unter Verwendung des Fibre-Channel-Protokolls, in der Regel über einen Switch. Speicheradapter verbinden die Zentraleinheiten (central processing units, „CPUs“) der Server direkt mit dem Speicher.

VMware ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen, das in erster Linie Virtualisierungssoftware anbietet, mit der IT-Betreiber „virtuelle Maschinen“, d. h. virtuelle Versionen von Computerressourcen (z. B. Hardware, Betriebssysteme („OS“), Speichermedien oder Netzwerkressourcen), erstellen können. So können IT-Organisationen gleichzeitig mehr als ein virtuelles System – und mehrere Betriebssysteme und Anwendungen – auf einem einzigen Server betreiben.

Hintergrund

Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte setzt die Kommission die Beteiligten auf schriftlichem Wege förmlich über ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Kenntnis. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Broadcom hat nun Gelegenheit, zu dieser Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen, die Akte der Kommission einzusehen und eine mündliche Anhörung zu beantragen.

Das Vorhaben wurde am 15. November 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission leitete am 20. Dezember 2022 eine eingehende Prüfung ein und muss nun bis zum 21. Juni 2023 einen abschließenden Beschluss erlassen.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erheblich behindern würden.

Im Rahmen ihrer allgemeinen Bemühungen um größere Transparenz und die Verbesserung ihrer Kommunikation über besonders komplexe Untersuchungen hat die Kommission beschlossen, in Fusionskontrollverfahren nach der Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung einer Pressemitteilung in dieser Phase eines eingehenden Prüfverfahrens einen Mehrwert bietet, da die Öffentlichkeit besser über den Stand des Verfahrens informiert wird.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Quelle

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