Freitag , 26 April 2024

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Netzsperren: Google und der BGH halten Content für King

Die letzten Urteile des BGH zum Thema Netzsperren verweisen direkt ins Jahr 2009 als Zensursula noch aktiv war und Netzsperren für eine gute Idee gehalten hat. Der BGH hält dabei Netzsperren durch Internetprovider prinzipiell für zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten sind.

Das Urteil liegt leider noch nicht in der Volltext-Begründung vor, ein Satz ist aber bereits bemerkenswert:. Die Richter stellen demnach fest, das Netzsperren

“ … nicht nur dann zumutbar [sind], wenn ausschließlich rechtsverletzende Inhalte auf der Internetseite bereitgehalten werden, sondern bereits dann, wenn nach dem Gesamtverhältnis rechtmäßige gegenüber rechtswidrigen Inhalten nicht ins Gewicht fallen …“.

Umgekehrt heißt das, Netzsperren sich dann nicht zumutbar, wenn es ausreichend rechtmäßig Inhalte auf der Webseite gibt.

Leider gibt es bisher noch keinen Hinweis, wie sich so ein Verhältnis berechnet. Zählt die Zahl der angebotenen Downloads? Deren Größe in Mega- und Gigabyte? Die Zahl der Downloads?

Auf jeden Fall wird ein was deutlich: Der BGH vertritt die Auffassung, dass es rechtmäßigen Content braucht um die Sperrung einer Seite zu verhindern. Content ist also King. Nicht nur bei Google sondern auch beim BGH – wobei Google der Inhalte weitgehend egal ist während der BGH nur rechtmäßigen Content als guten Content betrachtet.

Für Download-Portale ist das ein Königsweg gegenüber einer Sperrung. Mit genügend rechtmäßigen Content auf der Webseite kann man auch die neuen Ansprüche aus dem BGH Urteil ins Leere laufen lassen. Da es allerdings von außen recht schwierig zu beurteilen sein dürfte, in welchem Verhältnis das vorliegt, sollte dazu ein Hinweis auf der Webseite stehen. Ein Badge mit „76 Prozent geprüfte legale Downloads“ könnten ausreichen um einer Sperrung aus dem Weg zu gehen.

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